Selbstverpflichtungserklärung

     

     pdfSelbstverpflichtungserklärung Pfarrstelle Rhodt-Frankweiler (zum Ausdrucken, Unterschreiben und im Pfarramt abgeben)

     

    Selbstverpflichtungserklärung                                                                                          

    Die Arbeit in unseren Kirchengemeinden lebt durch die Beziehung der Menschen miteinander und mit Gott. In der Arbeit mit Menschen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist und die von Vertrauen getragen wird. Vertrauen soll wachsen und Gemeinde und Kirche ein sicherer Ort für alle sein.

    Diese Selbstverpflichtungserklärung gilt für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Pfarrstelle Rhodt-Frankweiler.

    Die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung und die Vorlage eines Führungszeugnisses ist die Voraussetzung, dass eine ehrenamtliche und auf Dauer angelegte Tätigkeit im Bereich der Kirchengemeinde ausgeübt werden kann.

    - Ich verpflichte mich, jedem Menschen in unserer Gemeinde mit Respekt, Achtung, wertschätzend und die persönlichen Grenzen beachtend zu begegnen.

    - Ich verpflichte mich dazu beizutragen, dass unsere Gemeinde ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für alle Menschen gleich welchen Alters oder Herkunft ist.

    - Ich verpflichte mich, keine Form von Gewalt anzuwenden, sie nicht zu vertuschen und nicht zu tolerieren.

    - Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin bewusst und missbrauche meine Rolle insbesondere im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen nicht. Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot. D.h.: Personen in Macht- und Verantwortungspositionen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, dürfen keine sexuell intimen oder grenzüberschreitenden Beziehungen zu den betreuten Personen aufnehmen.

    - Ich kenne den Verhaltenskodex und den Interventionsplan der Gemeinde und bin bereit, mich regelmäßig schulen zu lassen.

    Ich versichere, dass kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Verfahren wegen

    einer in Paragraph 5 Absatz 1 Nr. 1 KGSsG genannten Straftat* gegen mich läuft oder ein entsprechendes Urteil gegen mich ergangen ist, das in dem von mir vorgelegten erweiterten Führungszeugnis noch nicht eingetragen ist. Ich verpflichte mich, die mir vorgesetzte Person zu informieren, falls ich im Laufe meiner Tätigkeit Kenntnis von solchen Ermittlungen erhalte.

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    Ort, Datum                                                                 Unterschrift

    *das KGSsG verweist auf den jeweils geltenden Stand des SGB VIII. Dort sind aktuell die Paragraphen 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i bis 184l, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 und 236 Strafgesetzbuch genannt. Sollte die Aufzählung um Straftatbestände erweitert werden, wären diese von der Selbstverpflichtungserklärung mit umfasst

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