Was ist das Presbyterium

Das Presbyterium ist das gewählte Leitungsorgan der Kirchengemeinde.

Auszug aus der Kirchenverfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz:

§ 13 KVV
(1) Presbyterinnen, Presbyter, Pfarrerinnen und Pfarrer (Presbyterium) leiten zusammen die Kirchengemeinde. Sie tragen deshalb gemeinsam Verantwortung für die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament, die Seelsorge, die christliche Unterweisung, die Diakonieund Mission sowie für die Einhaltung der kirchlichen Ordnung.
(2) Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehört insbesondere:

  1. für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirchengemeinde Sorge zu tragen,
  2. die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern,
  3. zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen,
  4. für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen,
  5. die Gemeindeglieder zu informieren,
  6. das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten,
  7. dafür zu sorgen, dass die Gebäude nebst Zubehör in gutem Zustand erhalten werden,
  8. das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben,
  9. die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
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